Querstraße 1 · 44532 Lünen-Horstmar · Tel: +49 2306 4531 Wasserfuhr 11 · 44329 Dortmund-Lanstrop · Tel:+49231 29406
Querstraße 1 · 44532 Lünen-Horstmar · Tel: +49 2306 4531 Wasserfuhr 11 · 44329 Dortmund-Lanstrop · Tel:+49231 29406
Nach dem Tode eines Menschen geht dessen Vermögen – der so genannte Nachlass oder die Erbschaft – vom Erblasser auf die Erben über. Dieser Vermögensübergang von Todes wegen unterliegt, wie auch sonstige unentgeltliche Eigentums- und Vermögensübertragungen (z. B. Schenkungen unter Lebenden und sog. Zweckzuwendungen), der Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Als Erwerb von Todes wegen gilt insbesondere der Erwerb
Besteuert wird der Erwerb des einzelnen Empfängers, nicht das Nachlassvermögen des Erblassers als Ganzes. Bei mehreren Erben hat jeder den ihm zustehenden Bruchteil – seine Erbquote – zu versteuern.
Nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker werden die folgenden Steuerklassen unterschieden:
Steuerklasse I
Steuerklasse II
Steuerklasse III
Steuerklasse I | |
Ehegatten und Lebenspartner | 500.000 EUR |
Kinder | 400.000 EUR |
zusätzlicher Versorgungsbetrag | |
- für Ehegatten | bis 256.000 EUR |
- für Kinder | bis 52.000 EUR (je nach Alter) |
Eltern und Großeltern | 100.000 EUR |
Steuerklasse II | 20.000 EUR |
Steuerklasse III | 20.000 EUR |
© 2023 Bestattungshaus Strauß Rousseau OHG
Unsere Website verwendet Cookies um eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste zu ermöglichen. Zur Verbesserung unserer Dienste möchten wir gerne Ihre Nutzung der Website mit Hilfe von Google Analytics auswerten. Sind Sie damit einverstanden? Weitere Infos sowie die Möglichkeit, der Zustimmung zu widersprechen, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.